HOME Bitte beachten Sie, dass die Texte mit "Arial Unicode MS" gezeigt werden müssen.
Anderenfalls können die Sonderzeichen nicht korrekt dargestellt werden. [als ZIP-Datei].
 

Sāmaṇerasikkhā
Die Ordensregeln des Novizen

 

 

Die folgenden Pāli-Texte sind jeden Morgen von den Novizen zu rezitieren.

      1. Die zehn Grundregeln

Anuññāsi kho bhagavā
sāmaṇerānaṃ
dasasikkhāpadāni
tesu ca sāmaṇerehi sikkhituṃ:

pāṇatipātā veramaṇī,
adinnādānā
veramaṇī,
abrahmacariyā veramaṇī,
musāvādā veramaṇī,
surā-meraya-majja-
pamādaṭṭhānā veramaṇī,
vikāla-bhojanā veramaṇī,
nacca-gita-vādita-visu-
kadassanā veramaṇī,
mālā-gandha vilepana dhāraṇa
maṇḍana vibhū-sanaṭṭhānā
veramaṇī,
uccāsayanā mahāsayanā
veramaṇī
jāta-rūpa rajata paṭiggahaṇā
veramaṇī'ti

Mit der Erlaubnis des Erhabenen,
haben sich in diesen
zehn Novizenregeln
die Novizen zu schulen:

vom Töten von Lebewesen abstehen
vom Nehmen von Nichtgegebenem
abstehen
von Unkeuschheit abstehen
von übler Rede abstehen
von geistberauschenden
Mitteln abstehen
von Nahrung zu unrechter Zeit abstehen
von Tanz, Gesang, Theater
(Schaustellungen) abstehen
vom Schmücken mit Blumen, Benutzen
von Parfüm, Verschönen mit Kosmetika
abstehen
vom Benutzen hoher und breiter (luxuriöser) Betten
abstehen
und vom Annehmen von Gold und Silber (Geld)
(sich-)enthalten

 

      2. Die zehn zu büßenden Vergehen

Anuññāsi kho bhagavā
dasahi aṅgehi samannāgataṃ
sāmaṇeraṃ nasetuṃ.
Katamā dasa?

Pāṇātipātā hoti,
adinnādāyī hoti,
abrahmacārī hoti,
musāvādi hoti,
majjapāyī hoti,
buddhassa avaṇṇaṃ bhāsati,
dhammassa avaṇṇaṃ bhāsati,
saṅghassa avaṇṇaṃ bhāsati,
micchādiṭṭhiko hoti,
bhikkhuṇīdūsako hoti.

Anuññāsi kho bhagavā
imehi dasahi aṅgehi
samannāgataṃ sāmaṇeraṃ
nāsetun'ti.

Mit der Erlaubnis des Erhabenen
hat der mit diesen zehn Dingen
behaftete Novize dafür zu büßen.
Welche zehn?

Er tötet Lebewesen,
er nimmt Nichtgegebenes,
er ist unkeusch,
er spricht Falsches (Lüge),
er nimmt Rauschmittel,
vom Buddha spricht er verächtlich,
von der Lehre spricht er verächtlich,
vom Saṅgha spricht er verächtlich,
an übler Ansicht hält er fest,
er schändet Nonne(n).

Mit der Erlaubnis des Erhabenen
hat der mit eben diesen zehn Dingen
behaftete Novize
dafür zu büßen.

 

      3. Die fünf zu bestrafenden Vergehen

Anuññāsi kho bhagavā
pañcahi aṅgehi
samannāgatassa sāmaṇerassa
daṇḍakammaṃ kātuṃ.
Katamehi pañcahi?

Bhikkhūnaṃ alābhāya
parisakkati,
bhikkhūnaṃ anatthāya
parisakkati,
bhikkhūnaṃ anāvāsāya
parisakkati,
bhikkhū akkosati
paribhāsati,
bhikkhū bhikkhūhi
bhedeti.

Anuññāsi kho bhagavā
imehi pañcahi aṅgehi
samannāgatassa sāmaṇerassa
daṇḍakammaṃ kātun'ti.

Mit der Erlaubnis des Erhabenen
ist der mit diesen fünf Vergehen
behaftete Novize
mit Strafe zu belegen.
Welche sind diese fünf?

Mönche ihren Gewinn nicht erlangen zu lassen,
versucht er,
für Mönche Unheil (zu stiften),
versucht er,
Mönche abreisen zu lassen,
versucht er,
Mönche beschimpft und
schmäht er,
Mönche gegen Mönche
bringt er auf.

Mit der Erlaubnis des Erhabenen
ist eben der mit diesen fünf Vergehen
behaftete Novize
mit Strafe zu belegen.

 


Die Regeln für die Novizen in ausführlicher Form

Die zehn Nasanaṅga, die zu büßenden Vergehen, sind schwerwiegende Vergehen und erfordern, dass der Novize dafür Buße tut; während die Daṇḍakamma, die mit Bestrafung zu ahndenden, geringere Vergehen sind, die verlangen, dass der Novize sich einigen Formen von Bestrafung, wie z.B. dem Fegen des Klostergeländes, dem Reinigen der Toiletten und Ähnlichem unterwirft.

      Die zehn zu büßenden Vergehen1

1

Leben nehmen

2
Nichtgegebenes nehmen
3
Unkeuschsein
4
Falschheit sprechen
5
Rauschmittel nehmen
6
vom Buddha verächtlich sprechen
7
von der Lehre verächtlich sprechen
8
von der Jüngerschaft verächtlich sprechen
9
Festhalten an falscher Ansicht
10
Nonnen verführen

 

      Die zehn zu bestrafenden Vergehen

1

Nahrung einnehmen2 zur falschen Zeit3

2
teilnehmen an Tanz, Gesang und Unterhaltung4
3
benutzen von Blumen, Parfüm, Kosmetika5
4
benutzen hoher und/oder luxuriöser Lagerstätten6
5
annehmen von Gold und Silber7
6
Mönche ihren Gewinn8 vorenthalten zu versuchen
7
versuchen, was nicht gut ist für Mönche
8
versuchen, Mönche abreisen zu lassen9
9
Mönche beschimpfen und tadeln10
10
Mönche gegeneinander aufbringen11

 

Wie auch immer die Anuññāsi kho-Pāli-Passagen zutreffen, so sind es zehn Formen der Übertretung, zehn mit Bußetun und fünf mit Bestrafung zu ahndende.

Wiederum in Hinsicht auf die damit verbundenen Anstrengungen, gibt es zwei Kategorien, in welche die zehn Regeln einzuordnen sind:

      a) solche, die direkte Anstrengung erfordern,
genannt sāhatthika-payoga (mit eigener Hand)
      b) solche, die indirekte (als auch direkte) Bemühungen erfordern,
genannt āṇattika-payoga (mit Aufforderung)

Die erste Regel (Nichttöten), die zweite (Nichtstehlen) und die zehnte Regel (Nichtannehmen von Geld) zählen zur zweiten Kategorie, welche auch indirekte Anstrengungen beinhalten, während dessen die Übrigen sieben solche der ersten Kategorie sind, die nur direkte Anstrengungen erfordern (und nicht indirekte Anstrengungen beinhalten). Das heißt, die Regeln 1, 2 und 10 gelten immer als gebrochen, auch wenn man "bloß" jemanden anderes damit beauftragt. Die Direkt-Anstrengungs-Kategorie dagegen sind Vergehen, wenn man diese selber verübt.

Man kann eines Vergehens beschuldigt werden, oder man bezichtigt sich selber eines Vergehens12. Auch ist es möglich, dass andere einen selber dazu bringen, ein Vergehen zu gestehen. Das Gestehen eines Vergehens ist Vorraussetzung für einen disziplinarischen Akt. Ist ein Vergehen offenkundig, aber es wird nicht gestanden, so ist es durchaus üblich, dass direkt gefragt wird, ob das Regelwerk übertreten wurde. Wer jetzt noch leugnet, häuft weitere Vergehen an und kann von den anderen gemieden werden, was einer Suspendierung gleich kommt.

 

Die einzelnen Bestandteile der zehn Regelverstöße

Das erste Regelvergehen besteht aus fünf Faktoren

1 paṇo : ein lebendes Wesen
2 paṇasaññita : ein Bewusstsein, dass dies ein lebendes Wesen ist
3 vadhakacittaṃ : die Absicht zu töten
4 upakkamo : eine Anstrengung machen, zu töten
5 tena maraṇaṃ : der Tod des Wesens durch diese Anstrengung

 

Das zweite Regelvergehen besteht aus fünf Faktoren

1 parapariggahitaṃ : ein Ding, dass einer anderen Person gehört
2 parapariggahitasaññita : ein Bewusstsein, dass dies ein Ding eines anderen ist
3 theyyacittaṃ : die Absicht zu stehlen
4 upakkamo : eine Anstrengung machen, zu stehlen
5 tena haraṇaṃ : das Erlangen dieses Dinges durch diese Anstrengung

 

Das dritte Regelvergehen besteht aus drei Faktoren

1 tiṇṇaṃ maggānaṃ aññata aratā :
das Vorhandensein von (einer) der drei Öffnungen (Mund, Anus,Vagina)
2 tasmiṃ sevanacittaṃ : die Absicht, Gebrauch davon zu machen
3 maggena maggapaṭipatti : das Plazieren des Genitals in einer der drei Öffnungen13

 

Das vierte Regelvergehen besteht aus drei Faktoren

1 visaṃvādanacittaṃ : eine Absicht zu lügen
2 tajjo vāyāmo : eine passende Anstrengung (Sprache)
3 parassa tadatthavijānanaṃ : ein Verstehen des Gesagten als solches (der Lüge als "Wahres" vom Anderen)

 

Das fünfte Regelvergehen besteht aus vier Faktoren

1 majjabhāvo : Rauschmittel (Alkohol, Drogen, etc.)
2 pātukamyatācittaṃ : die Absicht, diese einzunehmen
3 tajjo vāyāmo : eine passende Anstrengung
4 tassa pānaṃ : der Akt des Einnehmens

 

Das sechste Regelvergehen besteht aus vier Faktoren

1 vikālatā : die Zeit nach den beschriebenen Stunden14
2 yāvakālikatā : 'sofern die Zeit vergeht'15
3 ajjhoharaṇapayogo : eine Anstrengung zum Essen und/oder Trinken
4 tena ajjhoharaṇaṃ : die Tat Essen bzw. Trinken16

 

Das siebente Regelvergehen besteht aus drei Faktoren

1 naccāgitā : eine Unterhaltung (Tanz, Kino, TV, Shows etc.)
2 dassanatthāya gamanaṃ : das Hingehen zum Sehen
3 dassanaṃ : die Tat des Ansehens (Teilnehmens)

 

Das achte Regelvergehen besteht aus drei Faktoren

1 mālādīnaṃ aññataratā : verbotene Dinge17
2 anuññātakāraṇābhāvo : Abwesenheit von Gründen zur Erlaubnis18
3 alaṅkatabhāvo : der Akt des Auftragens/Anlegens19

 

Das neunte Regelvergehen besteht aus drei Faktoren

1 akappiyadhāratā : unerlaubt zu besitzen20
2 pamāṇātikkantamañcapīṭṭhatā : eine Liege oder Bett mit Beinen, länger als erlaubt21
3 abhinisīdanaṃ vā abhinipajjanaṃ vā :
der Akt des Sitzens oder Liegens (Ruhens) auf dieser Stätte

 

Das zehnte Regelvergehen besteht aus drei Faktoren

1 jāta-rūpa-rajata-bhāvo : Gold, Silber22
2 attuddesikatā : das im eigenen Besitz sein (davon)23
3 patiggahaṇādīsu aññatarabhāvo : die Tat des Annehmens an sich

 

Ein Novize (tatsächlich jeder andere Ordinierte auch) hat seine Regeln gebrochen, wenn alle diese Teilfaktoren eines Verstoßes vorhanden sind. Ist einer der Teilfaktoren nicht gegeben, so gilt die betreffende Regel als unverletzt. Das Verschweigen einer Verfehlung, eines Regelbruches, zieht Verschlimmerung der Bestrafung nach sich.

 

Die fünf Fälle von grobem Fehlverhalten
(ajjhācāra)

Das Folgende, welches den ersten fünf Saṅghadisesa (eine Versammlung der Mönchsgemeinschaft nach sich ziehend) entspricht, gilt auch für Novizen, für die dies Fälle von grobem Fehlverhalten (übles Benehmen) sind.

1 Absichtlicher Samenerguss, außer im Traum, ist ein Fall von grobem Fehlverhalten.
2 Sollte ein Mönch (oder Novize), überwältigt von verführerischen Gedanken (der Lust), sich einlassen in Körperkontakt mit einer Frau, oder Händehalten, oder Halten von Locken, oder Berühren einiger Körperglieder, so ist dies ein Fall von grobem Fehlverhalten.
3 Sollte ein Mönch (oder Novize), überwältigt von verführerischen Gedanken (der Lust), Frauen mit Worten der Einladung zu sexuellen Beziehungen ansprechen, wie dies ein junger Mann gegenüber Mädchen tut, so ist dies ein Fall von grobem Fehlverhalten.
4 Sollte ein Mönch (oder Novize), überwältigt von verführerischen Gedanken (der Lust), im Beisein einer Frau, mit Lob von der Dienlichkeit der eigenen Sinnlichkeit, einladend zu sexueller Beziehung so sprechen: "Schwester, die höchste Art des Dienstes ist diese, nämlich mit diesem (sexuellen) Akt einem so tugendhaften, edelsinnigen Nachfolger des Heiligkeits-Lebens zu dienen, so wie ich es bin", so ist dies ein Fall von grobem Fehlverhalten.
5 Sollte ein Mönch (oder Novize) engagiert sein als ein Vermittler für eines Mannes Neigungen hinsichtlich einer Frau oder einer Frau Neigung bezüglich eines Mannes, entweder für Heirat oder für wilde Ehe, oder nur für ein gelegentliches Treffen, so ist dies ein Fall von grobem Fehlverhalten.

Sollte ein Sāmaṇera eines oder mehrere dieser Vergehen begangen haben, so setzt er sich der Auferlegung einer schweren Strafe aus, welche ihm dann von seinem Lehrer oder Geber der Regeln auferlegt wird.

 

Das Verfahren im Falle eines Vergehens

Wenn sich ein Novize eines Vergehens schuldig gemacht hat, er aber wünscht, sich rein zu fühlen (bezüglich des Vinaya), so muss er:

      1.
das Vergehen gestehen (āpatti-paṭidesanaṃ),
      2.
Vergebung dafür erbitten(khamāpana-kammaṃ)24 .

 

 

 

Laut Kommentar mag beim ersten Verstoß eine Ermahnung erfolgen, beim zweiten Mal die Verwarnung und bei fortgesetztem Verstoß die Bestrafung, bis hin zum Ausschluss aus dem Kloster25, dem Wegschicken.26

Hat er sich eines zu büßenden Vergehens schuldig gemacht, also eine seiner zehn Grundregeln gebrochen, so muss er diese wieder neu bei seinem Unterweiser auf sich nehmen.

      Folgendes hat er zu sprechen:

Ahaṃ bhante,
saraṇasīlaṃ yāc
āmi.

Dutiyampi ...

Tatiyampi ...

Ehrwürdiger Herr,
um die Zuflucht und Regeln bitte ich.

Zum zweiten Mal, ...

Zum dritten Mal, ...

 

Sein Lehrer gibt ihm daraufhin die Zuflucht und die Ordensregeln erneut, was mit einer Belehrung über die Ordensregeln, das Benehmen, und/oder Auflage der entsprechenden Bestrafung verbunden ist.27

Im Falle der Verübung eines zu bestrafenden Vergehens, hat er um eine Strafe (vom Lehrer oder Regelgeber) zu bitten. Und zwar wie folgt:

Labheyyāhaṃ bhante
daṇḍakammaṃ āyatiṃ
saṃvaraṃ āpajjissāmi.
Vom ehrwürdigen Herr
möge ich eine Strafe erhalten,
so dass ich in Zukunft maßvoller28 bin.

Sollte ein Novize (Samaṅera) diese Verfehlungen übergehen, d.h. nicht gestehen, setzt er sich einer schwereren Bestrafung von seinem Lehrer (Geber der Regeln) oder dem jeweiligen Klostervorstand aus.29

In manchen Klöstern ist es üblich, dass zumindest die Novizen zu bestimmten Zeiten, z.B. jeden Abend, oder einmal wöchentlich, bei ihrem Lehrer zu erscheinen haben, eben um die Möglichkeit zu haben, diverse Regelverstöße zu gestehen, was in der Anfangszeit als frisch Ordinierter noch ziemlich häufig sein kann.

Vor seinem Lehrer die erforderliche Verehrung dargebracht habend, wird folgendes rezitiert:

S.: Okāsa!
Dvārattayena kataṃ
sabbaṃ accaya31
khamatha me bhante.
Mit Verlaub,
All das von mir durch die drei Tore30
getane Falsche32
vergeben Sie mir bitte.
U. Khamāmi khamitabbaṃ. Ich vergebe (alles), was zu vergeben ist.33
S.: Sādhu okāsa khamāmi bhante. Gut, und ich vergebe auch,o Herr.
oder:    
U.: Yathā pi me khamitabbaṃ. Auf die selbe Weise vergebe auch mir.
S.: Okāsa, khamāmi bhante. Mit Verlaub, ich vergebe ihnen, o Herr.

 

Diese Formel ersetzt aber nicht das verbale Gespräch über mögliche Verfehlungen. Gerade in der Anfangszeit ist es "normal", meist unwissentlich Regeln zu übertreten. Der Lehrer wird dafür Verständnis haben und bereit sein, diesbezüglich zu klären und Anleitung zu geben.

Vorsätzlich begangene Verfehlungen ziehen natürlich strengere Konsequenzen nach sich. Offen und ehrlich eine vermeintliche Verfehlung zu gestehen ist in jedem Fall besser als zu verschweigen oder gar zu verleugnen. Einem, der offen und ehrlich ist wird man viel bereitwilliger Anleitung geben, hilfreiche Tipps geben, sowie kleinere Verfehlungen eher nachsehen und vergeben.


 

 

Fußnoten:

1 1 - 5 erfordern Neuaufnahme der Regeln; 6 - 10 führen zum Ausschluss zeitlebens [zurück]
2 annehmen und/oder Aufbewahren darf ein Sāmaṇera Nahrungsmittel [zurück]
3 von Zenit (Mittag) bis zum Sonnenaufgang des nächsten Tages [zurück]
4 schließt Fernsehen zum Zweck der Unterhaltung, Kino, Radio, Musikinstrumente spielen usw. mit ein [zurück]
5 um sich zu verschönen, zur Zierde [zurück]
6 höher als die erlaubten 22,5 cm Beinlänge; reichlich ausgestattet (Kissen u.a.m.) [zurück]
7 Geld, d.h. Zahlungsmittel jeglicher Spielart, also auch Kreditkarten usw. [zurück]
8 das ihnen Gegebene, Gespendete vorenthalten [zurück]
9 ihnen das Leben schwer machen [zurück]
10 Kritik ist ein äußerst sensibler Punkt [zurück]
11 intrigieren [zurück]
12

wissentlich oder unwissentlich begangen [zurück]

13

jede andere Praxis fällt unter ajjhācara [zurück]

14

von Zenit (Mittag) bis zum Sonnenaufgang des nächsten Tages [zurück]

15

in Bezug auf unerlaubte Speisen, Früchte, Getränke [zurück]

16

das Hinunterschlucken [zurück]

17

Blumen, Parfüm, Schmuck etc. [zurück]

18

Gebrauch zur Behandlung einer Krankheit [zurück]

19

sich schmücken, verzieren, verschönen [zurück]

20

als luxuriös geltende Liegen oder Betten mit Verzierungen und ausgestopft mit Kapok oder Baumwolle, viele Kissen u.s.w. [zurück]

21

22,5 cm vom Boden bis Unterkante Bett/Liege [zurück]

22

Edelmetalle oder irgend eine andere Form von Währung, d.h. auch ein Konto fällt darunter [zurück]

23

Das Beauftragen anderer, dies für sich zu tun, wird im Vinaya gesondert geregelt. Je nach (kulturellem) Umfeld ist dies mitunter eine Frage des Existierenkönnens. Prinzipiell gilt: "Von Kauf und Verkauf halte er sich fern!" [zurück]

24

und widerspruchslos die Konsequenz(en) auf sich nehmen [zurück]

25

nicht jedoch aus dem Orden [zurück]

26

Dafür ist der Unterweiser bzw. Lehrer zuständig. Reagiert dieser nicht, so darf auch ein anderer Bhikkhu Strafen verhängen - aber erst soll dieser sich mit den anderen Mönchen darüber beraten. [zurück]

27

Sie sollte angemessen sein, also nicht dazu führen, dass der Novize die Robe ablegen will. Körperliche Strafen sind nicht erlaubt. [zurück]

28

gezügelter, selbstbeherrschter [zurück]

29

"Jene Person, ... die ein Vergehen verheimlicht und auf dem verkehrten Pfad der üblen Wünsche, des Ärgers, der Verblendung und der Feigheit verfällt, solch eine Person wird als schamlos bezeichnet." [zurück]

30

d.h. auf dreierlei Art: in Gedanken, mit Worten, im Handeln/Tun [zurück]

31

oder aparādaṃ (die selbe Bedeutung) [zurück]

32

Üble [zurück]

33

Üble [zurück]