Die folgenden Pāli-Texte
sind jeden Morgen von den Novizen zu rezitieren.
1. Die zehn Grundregeln |
Anuññāsi
kho bhagavā
sāmaṇerānaṃ
dasasikkhāpadāni
tesu ca sāmaṇerehi sikkhituṃ:
pāṇatipātā
veramaṇī,
adinnādānā
veramaṇī,
abrahmacariyā veramaṇī,
musāvādā veramaṇī,
surā-meraya-majja-
pamādaṭṭhānā veramaṇī,
vikāla-bhojanā veramaṇī,
nacca-gita-vādita-visu-
kadassanā veramaṇī,
mālā-gandha vilepana dhāraṇa
maṇḍana vibhū-sanaṭṭhānā
veramaṇī,
uccāsayanā mahāsayanā
veramaṇī
jāta-rūpa rajata paṭiggahaṇā
veramaṇī'ti
|
Mit der Erlaubnis des
Erhabenen,
haben sich in diesen
zehn Novizenregeln
die Novizen zu schulen:
vom Töten von Lebewesen
abstehen
vom Nehmen von Nichtgegebenem
abstehen
von Unkeuschheit abstehen
von übler Rede abstehen
von geistberauschenden
Mitteln abstehen
von Nahrung zu unrechter Zeit abstehen
von Tanz, Gesang, Theater
(Schaustellungen) abstehen
vom Schmücken mit Blumen, Benutzen
von Parfüm, Verschönen mit Kosmetika
abstehen
vom Benutzen hoher und breiter (luxuriöser) Betten
abstehen
und vom Annehmen von Gold und Silber (Geld)
(sich-)enthalten
|
2. Die zehn zu büßenden Vergehen |
Anuññāsi
kho bhagavā
dasahi aṅgehi samannāgataṃ
sāmaṇeraṃ nasetuṃ.
Katamā dasa?
Pāṇātipātā
hoti,
adinnādāyī hoti,
abrahmacārī hoti,
musāvādi hoti,
majjapāyī hoti,
buddhassa avaṇṇaṃ bhāsati,
dhammassa avaṇṇaṃ bhāsati,
saṅghassa avaṇṇaṃ bhāsati,
micchādiṭṭhiko hoti,
bhikkhuṇīdūsako hoti.
Anuññāsi
kho bhagavā
imehi dasahi aṅgehi
samannāgataṃ sāmaṇeraṃ
nāsetun'ti.
|
Mit der Erlaubnis des
Erhabenen
hat der mit diesen zehn Dingen
behaftete Novize dafür zu büßen.
Welche zehn?
Er tötet Lebewesen,
er nimmt Nichtgegebenes,
er ist unkeusch,
er spricht Falsches (Lüge),
er nimmt Rauschmittel,
vom Buddha spricht er verächtlich,
von der Lehre spricht er verächtlich,
vom Saṅgha spricht er verächtlich,
an übler Ansicht hält er fest,
er schändet Nonne(n).
Mit der Erlaubnis des
Erhabenen
hat der mit eben diesen zehn Dingen
behaftete Novize
dafür zu büßen.
|
3. Die fünf zu bestrafenden Vergehen |
Anuññāsi
kho bhagavā
pañcahi aṅgehi
samannāgatassa sāmaṇerassa
daṇḍakammaṃ kātuṃ.
Katamehi pañcahi?
Bhikkhūnaṃ
alābhāya
parisakkati,
bhikkhūnaṃ anatthāya
parisakkati,
bhikkhūnaṃ anāvāsāya
parisakkati,
bhikkhū akkosati
paribhāsati,
bhikkhū bhikkhūhi
bhedeti.
Anuññāsi
kho bhagavā
imehi pañcahi aṅgehi
samannāgatassa sāmaṇerassa
daṇḍakammaṃ kātun'ti.
|
Mit der Erlaubnis des
Erhabenen
ist der mit diesen fünf Vergehen
behaftete Novize
mit Strafe zu belegen.
Welche sind diese fünf?
Mönche ihren Gewinn
nicht erlangen zu lassen,
versucht er,
für Mönche Unheil (zu stiften),
versucht er,
Mönche abreisen zu lassen,
versucht er,
Mönche beschimpft und
schmäht er,
Mönche gegen Mönche
bringt er auf.
Mit der Erlaubnis des
Erhabenen
ist eben der mit diesen fünf Vergehen
behaftete Novize
mit Strafe zu belegen.
|
|
Die Regeln für die Novizen in ausführlicher
Form
Die zehn Nasanaṅga,
die zu büßenden Vergehen, sind schwerwiegende Vergehen
und erfordern, dass der Novize dafür Buße tut; während
die Daṇḍakamma, die mit Bestrafung zu ahndenden,
geringere Vergehen sind, die verlangen, dass der Novize sich einigen
Formen von Bestrafung, wie z.B. dem Fegen des Klostergeländes,
dem Reinigen der Toiletten und Ähnlichem unterwirft.
Die zehn zu büßenden Vergehen1 |
1
|
Leben nehmen
|
2
|
Nichtgegebenes nehmen |
3
|
Unkeuschsein |
4
|
Falschheit sprechen |
5
|
Rauschmittel nehmen |
6
|
vom Buddha verächtlich
sprechen |
7
|
von der Lehre verächtlich
sprechen |
8
|
von der Jüngerschaft
verächtlich sprechen |
9
|
Festhalten an falscher
Ansicht |
10
|
Nonnen verführen |
Die zehn zu bestrafenden Vergehen |
1
|
Nahrung einnehmen2
zur falschen Zeit3
|
2
|
teilnehmen an Tanz,
Gesang und Unterhaltung4 |
3
|
benutzen von Blumen,
Parfüm, Kosmetika5 |
4
|
benutzen hoher und/oder
luxuriöser Lagerstätten6 |
5
|
annehmen von Gold und
Silber7
|
6
|
Mönche ihren Gewinn8
vorenthalten zu versuchen |
7
|
versuchen, was nicht
gut ist für Mönche |
8
|
versuchen, Mönche
abreisen zu lassen9 |
9
|
Mönche beschimpfen
und tadeln10 |
10
|
Mönche gegeneinander
aufbringen11
|
Wie auch immer die Anuññāsi
kho-Pāli-Passagen zutreffen, so sind es zehn Formen der Übertretung,
zehn mit Bußetun und fünf mit Bestrafung zu ahndende.
Wiederum in Hinsicht auf die
damit verbundenen Anstrengungen, gibt es zwei Kategorien, in welche
die zehn Regeln einzuordnen sind:
a) |
solche, die direkte Anstrengung
erfordern,
genannt sāhatthika-payoga (mit eigener Hand) |
b) |
solche, die indirekte
(als auch direkte) Bemühungen erfordern,
genannt āṇattika-payoga (mit Aufforderung) |
Die erste Regel (Nichttöten),
die zweite (Nichtstehlen) und die zehnte Regel (Nichtannehmen von
Geld) zählen zur zweiten Kategorie, welche auch indirekte Anstrengungen
beinhalten, während dessen die Übrigen sieben solche der
ersten Kategorie sind, die nur direkte Anstrengungen erfordern (und
nicht indirekte Anstrengungen beinhalten). Das heißt, die Regeln
1, 2 und 10 gelten immer als gebrochen, auch wenn man "bloß"
jemanden anderes damit beauftragt. Die Direkt-Anstrengungs-Kategorie
dagegen sind Vergehen, wenn man diese selber verübt.
Man kann eines Vergehens beschuldigt
werden, oder man bezichtigt sich selber eines Vergehens12.
Auch ist es möglich, dass andere einen selber dazu bringen, ein
Vergehen zu gestehen. Das Gestehen eines Vergehens ist Vorraussetzung
für einen disziplinarischen Akt. Ist ein Vergehen offenkundig,
aber es wird nicht gestanden, so ist es durchaus üblich, dass
direkt gefragt wird, ob das Regelwerk übertreten wurde. Wer jetzt
noch leugnet, häuft weitere Vergehen an und kann von den anderen
gemieden werden, was einer Suspendierung gleich kommt.
Die einzelnen
Bestandteile der zehn Regelverstöße
Das erste Regelvergehen besteht
aus fünf Faktoren
1 |
paṇo : ein
lebendes Wesen |
2 |
paṇasaññita
: ein Bewusstsein, dass dies ein lebendes Wesen ist |
3 |
vadhakacittaṃ
: die Absicht zu töten |
4 |
upakkamo : eine
Anstrengung machen, zu töten |
5 |
tena maraṇaṃ
: der Tod des Wesens durch diese Anstrengung |
Das zweite Regelvergehen besteht
aus fünf Faktoren
1 |
parapariggahitaṃ
: ein Ding, dass einer anderen Person gehört |
2 |
parapariggahitasaññita
: ein Bewusstsein, dass dies ein Ding eines anderen ist |
3 |
theyyacittaṃ
: die Absicht zu stehlen |
4 |
upakkamo : eine
Anstrengung machen, zu stehlen |
5 |
tena haraṇaṃ
: das Erlangen dieses Dinges durch diese Anstrengung |
Das dritte Regelvergehen besteht
aus drei Faktoren
1 |
tiṇṇaṃ
maggānaṃ aññata aratā :
das Vorhandensein von (einer) der drei Öffnungen (Mund, Anus,Vagina) |
2 |
tasmiṃ sevanacittaṃ
: die Absicht, Gebrauch davon zu machen |
3 |
maggena maggapaṭipatti
: das Plazieren des Genitals in einer der drei Öffnungen13 |
Das vierte Regelvergehen besteht
aus drei Faktoren
1 |
visaṃvādanacittaṃ
: eine Absicht zu lügen |
2 |
tajjo vāyāmo
: eine passende Anstrengung (Sprache) |
3 |
parassa tadatthavijānanaṃ
: ein Verstehen des Gesagten als solches (der Lüge als
"Wahres" vom Anderen) |
Das fünfte Regelvergehen
besteht aus vier Faktoren
1 |
majjabhāvo
: Rauschmittel (Alkohol, Drogen, etc.) |
2 |
pātukamyatācittaṃ
: die Absicht, diese einzunehmen |
3 |
tajjo vāyāmo
: eine passende Anstrengung |
4 |
tassa pānaṃ
: der Akt des Einnehmens |
Das sechste Regelvergehen
besteht aus vier Faktoren
1 |
vikālatā
: die Zeit nach den beschriebenen Stunden14 |
2 |
yāvakālikatā
: 'sofern die Zeit vergeht'15 |
3 |
ajjhoharaṇapayogo
: eine Anstrengung zum Essen und/oder Trinken |
4 |
tena ajjhoharaṇaṃ
: die Tat Essen bzw. Trinken16 |
Das siebente Regelvergehen
besteht aus drei Faktoren
1 |
naccāgitā
: eine Unterhaltung (Tanz, Kino, TV, Shows etc.) |
2 |
dassanatthāya
gamanaṃ : das Hingehen zum Sehen |
3 |
dassanaṃ
: die Tat des Ansehens (Teilnehmens) |
Das achte Regelvergehen besteht
aus drei Faktoren
1 |
mālādīnaṃ
aññataratā : verbotene Dinge17 |
2 |
anuññātakāraṇābhāvo
: Abwesenheit von Gründen zur Erlaubnis18 |
3 |
alaṅkatabhāvo
: der Akt des Auftragens/Anlegens19 |
Das neunte Regelvergehen besteht
aus drei Faktoren
1 |
akappiyadhāratā
: unerlaubt zu besitzen20 |
2 |
pamāṇātikkantamañcapīṭṭhatā
: eine Liege oder Bett mit Beinen, länger als erlaubt21 |
3 |
abhinisīdanaṃ
vā abhinipajjanaṃ vā :
der Akt des Sitzens oder Liegens (Ruhens) auf dieser Stätte |
Das zehnte Regelvergehen besteht
aus drei Faktoren
1 |
jāta-rūpa-rajata-bhāvo
: Gold, Silber22 |
2 |
attuddesikatā
: das im eigenen Besitz sein (davon)23 |
3 |
patiggahaṇādīsu
aññatarabhāvo : die Tat des Annehmens an
sich |
Ein Novize (tatsächlich
jeder andere Ordinierte auch) hat seine Regeln gebrochen, wenn alle
diese Teilfaktoren eines Verstoßes vorhanden sind. Ist einer
der Teilfaktoren nicht gegeben, so gilt die betreffende Regel als
unverletzt. Das Verschweigen einer Verfehlung, eines Regelbruches,
zieht Verschlimmerung der Bestrafung nach sich.
Die fünf Fälle
von grobem Fehlverhalten
(ajjhācāra)
Das Folgende, welches den
ersten fünf Saṅghadisesa (eine Versammlung der Mönchsgemeinschaft
nach sich ziehend) entspricht, gilt auch für Novizen, für
die dies Fälle von grobem Fehlverhalten (übles Benehmen)
sind.
1 |
Absichtlicher Samenerguss,
außer im Traum, ist ein Fall von grobem Fehlverhalten. |
2 |
Sollte ein Mönch
(oder Novize), überwältigt von verführerischen
Gedanken (der Lust), sich einlassen in Körperkontakt mit
einer Frau, oder Händehalten, oder Halten von Locken, oder
Berühren einiger Körperglieder, so ist dies ein Fall
von grobem Fehlverhalten. |
3 |
Sollte ein Mönch
(oder Novize), überwältigt von verführerischen
Gedanken (der Lust), Frauen mit Worten der Einladung zu sexuellen
Beziehungen ansprechen, wie dies ein junger Mann gegenüber
Mädchen tut, so ist dies ein Fall von grobem Fehlverhalten. |
4 |
Sollte ein Mönch
(oder Novize), überwältigt von verführerischen
Gedanken (der Lust), im Beisein einer Frau, mit Lob von der Dienlichkeit
der eigenen Sinnlichkeit, einladend zu sexueller Beziehung so
sprechen: "Schwester, die höchste Art des Dienstes ist
diese, nämlich mit diesem (sexuellen) Akt einem so tugendhaften,
edelsinnigen Nachfolger des Heiligkeits-Lebens zu dienen, so wie
ich es bin", so ist dies ein Fall von grobem Fehlverhalten. |
5 |
Sollte ein Mönch
(oder Novize) engagiert sein als ein Vermittler für eines
Mannes Neigungen hinsichtlich einer Frau oder einer Frau Neigung
bezüglich eines Mannes, entweder für Heirat oder für
wilde Ehe, oder nur für ein gelegentliches Treffen, so ist
dies ein Fall von grobem Fehlverhalten. |
Sollte ein Sāmaṇera
eines oder mehrere dieser Vergehen begangen haben, so setzt er sich
der Auferlegung einer schweren Strafe aus, welche ihm dann von seinem
Lehrer oder Geber der Regeln auferlegt wird.
Das Verfahren
im Falle eines Vergehens
Wenn sich ein Novize eines
Vergehens schuldig gemacht hat, er aber wünscht, sich rein zu
fühlen (bezüglich des Vinaya), so muss er:
1.
|
das Vergehen gestehen
(āpatti-paṭidesanaṃ), |
2.
|
Vergebung dafür
erbitten(khamāpana-kammaṃ)24
. |
Laut Kommentar mag beim ersten
Verstoß eine Ermahnung erfolgen, beim zweiten Mal die Verwarnung
und bei fortgesetztem Verstoß die Bestrafung, bis hin zum Ausschluss
aus dem Kloster25,
dem Wegschicken.26
Hat er sich eines zu büßenden
Vergehens schuldig gemacht, also eine seiner zehn Grundregeln gebrochen,
so muss er diese wieder neu bei seinem Unterweiser auf sich nehmen.
Folgendes hat er zu sprechen: |
Ahaṃ bhante,
saraṇasīlaṃ yācāmi.
Dutiyampi ...
Tatiyampi ...
|
Ehrwürdiger Herr,
um die Zuflucht und Regeln bitte ich.
Zum zweiten Mal, ...
Zum dritten Mal, ...
|
Sein Lehrer gibt ihm daraufhin
die Zuflucht und die Ordensregeln erneut, was mit einer Belehrung
über die Ordensregeln, das Benehmen, und/oder Auflage der entsprechenden
Bestrafung verbunden ist.27
Im Falle der Verübung
eines zu bestrafenden Vergehens, hat er um eine Strafe (vom Lehrer
oder Regelgeber) zu bitten. Und zwar wie folgt:
Labheyyāhaṃ
bhante
daṇḍakammaṃ āyatiṃ
saṃvaraṃ āpajjissāmi. |
Vom ehrwürdigen
Herr
möge ich eine Strafe erhalten,
so dass ich in Zukunft maßvoller28
bin. |
Sollte ein Novize (Samaṅera)
diese Verfehlungen übergehen, d.h. nicht gestehen, setzt er sich
einer schwereren Bestrafung von seinem Lehrer (Geber der Regeln) oder
dem jeweiligen Klostervorstand aus.29
In manchen Klöstern ist
es üblich, dass zumindest die Novizen zu bestimmten Zeiten, z.B.
jeden Abend, oder einmal wöchentlich, bei ihrem Lehrer zu erscheinen
haben, eben um die Möglichkeit zu haben, diverse Regelverstöße
zu gestehen, was in der Anfangszeit als frisch Ordinierter noch ziemlich
häufig sein kann.
Vor seinem Lehrer die erforderliche
Verehrung dargebracht habend, wird folgendes rezitiert:
S.: |
Okāsa!
Dvārattayena kataṃ
sabbaṃ accayaṃ31
khamatha me bhante. |
Mit Verlaub,
All das von mir durch die drei Tore30
getane Falsche32
vergeben Sie mir bitte. |
U. |
Khamāmi
khamitabbaṃ. |
Ich vergebe
(alles), was zu vergeben ist.33 |
S.: |
Sādhu
okāsa khamāmi bhante. |
Gut, und
ich vergebe auch,o Herr. |
oder: |
|
|
U.: |
Yathā
pi me khamitabbaṃ. |
Auf die
selbe Weise vergebe auch mir. |
S.: |
Okāsa,
khamāmi bhante. |
Mit Verlaub,
ich vergebe ihnen, o Herr. |
Diese Formel ersetzt aber
nicht das verbale Gespräch über mögliche Verfehlungen.
Gerade in der Anfangszeit ist es "normal", meist unwissentlich
Regeln zu übertreten. Der Lehrer wird dafür Verständnis
haben und bereit sein, diesbezüglich zu klären und Anleitung
zu geben.
Vorsätzlich begangene
Verfehlungen ziehen natürlich strengere Konsequenzen nach sich.
Offen und ehrlich eine vermeintliche Verfehlung zu gestehen ist in
jedem Fall besser als zu verschweigen oder gar zu verleugnen. Einem,
der offen und ehrlich ist wird man viel bereitwilliger Anleitung geben,
hilfreiche Tipps geben, sowie kleinere Verfehlungen eher nachsehen
und vergeben.
|